Infos für Jugendleiter

Egal, ob du erst seit Kurzem die Funktion des Jugendleiters bei dir im Verein übernommen hast oder schon zu den "alten Hasen" zählst: Hier findest du alle Infos, die du für deine Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigst. 

Gerade, wenn du als Jugendleiter neu gestartet bist, ist es schwierig, den Durchblick über alle Dokumente und Formalitäten zu behalten. Damit du trotzdem für deinen Verein richtig loslegen kannst, haben wir für dich auf dieser Seite alle wichtigen Infos gesammelt. 

Jugendzeitschrift BSSJ Intern

Unsere Jugendzeitschrift BSSJ Intern erscheint vierteljährlich jeweils zum Quartalsende und ist kostenlos. Auf 36 Seiten findest du jede Menge aktuelle Informationen der Bayerischen Sportschützenjugend, sowie viele hilfreiche Tipps und Tricks rund um die Durchführung des Kinder-/ bzw. Jugendtrainings. 

Du kannst die Ausgaben auch online lesen. Schau doch am besten gleich mal rein

Arbeitshilfe "Jugendarbeit im Verein"

Für deine erfolgreiche Arbeit als Jugendleiter stehen wir dir mit Rat und Tat zur Seite. Extra für diesen Zweck haben wir die Arbeitshilfe "Jugendarbeit im Verein" entwickelt.

Dabei handelt es sich um einen Ringordner mit einer Loseblatt-Sammlung von derzeit 248 Seiten. Du findest darin viele Themen, wie z. B.:

  • Der Weg zur öffentlichen Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
  • Zuschussmöglichkeiten und Beantragungen 
  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufsichtspflicht und Haftung 
  • Jugendordnung als Muster
  • über 50 Beispiele für JBM's - Jugendbildungsmaßnahmen 

 

Das Tolle daran ist, dass der Ordner laufend aktualisiert wird. Änderungen kannst du jederzeit online hier herunterladen und zu den Seiten in deinem Ordner heften. 

 

Hol dir den Ordner direkt im BSSB Shop

Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

Ein erweitertes Führungszeugnis kannst du kostenlos bei deiner Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragen, wenn dein Verein dir bescheinigt, dass du es für ehrenamtliche Zwecke benötigst. 

Jugendleitercard - JuLeiCa

Was ist die JuLeiCa?

Die Jugendleitercard ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis des Inhabers.
Zudem soll die JuLeiCa gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen: So können bestimmte Vergünstigungen für den Inhaber oder die ganze Jugendgruppe mit der Karte in Anspruch genommen werden (z. B. Kino, Museum, Theater, etc.). 

Wer kann die JuLeiCa beantragen? 

Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist und für "seine" ehrenamtliche Arbeit entsprechend qualifiziert ist (im Sinne des §73 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes), kann die JuLeiCa beantragen. Bei der Bayerischen Sportschützenjugend trifft das auf den folgenden Personenkreis zu: 

  • Jugendassistent (JAss)
  • lizenzierter Jugendleiter (ÜL-J)
  • Trainer-C und Vereinsübungsleiter (VÜ-L) -> nach Absolvierung einer JuLeiCa Aufbauschulung der BSSJ

 

Voraussetzungen für den Erhalt einer JuLeiCa:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Entsprechende Qualifizierung (JAss, ÜL-J, etc.) 
  • Erste-Hilfe-Kurs, der bei der Beantragung der JuLeiCa nicht älter als 3 Jahre ist

Weitere Informationen zur JuLeica gibt's hier

 

Wie kann man eine JuLeiCa beantragen? 

Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du die JuLeiCa hier beantragen
Du brauchst dazu eine gültige E-Mail Adresse, ein digitales Passfoto und ca. 10 Min Zeit. 

 

Wie verlängert man eine JuLeiCa? 

Die JuLeiCa ist drei Jahre gültig. Anschließend ist eine Verlängerung möglich, wenn du 

  • weiterhin ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv bist.
  • eine Fortbildung aus dem Jugendbereich im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden absolviert hast.

Wenn du dabei den Account benutzt, mit dem du deine letzte JuLeiCa beantragt hast, kannst du auf deine dort gespeicherten Daten (Anschrift, Foto) zurückgreifen. Das erleichtert die erneute Antragstellung. Bei einer Verlängerung musst Du dann im Feld "Wo und wann wurde die JuLeiCa-Ausbildung bzw. Fort- oder Weiterbildung absolviert?" folgendes eintragen: 

  • Titel der Maßnahme (= Name des Seminars)
  • Durchführende Institution (z. B. BSSJ, Jugendring, Institut...) 
  • Datum der Maßnahme 
  • Ansprechpartner für Rückfragen (= Kontaktperson der Maßnahme) 

Solltest du keinen Zugriff auf deine damalige E-Mail Adresse mehr haben, musst du dich neu registrieren und dann die Nummer deiner bisherigen JuLeiCa angeben. 

Bayerische Ehrenamtskarte

Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte wurde vom Freistaat Bayern als Würdigung und Dank für ehrenamtliche Arbeit eingeführt. Sie bringt, wie die JuLeiCa, zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen. 

Wann kann ein Schütze die Ehrenamtskarte beantragen? 

Die blaue Ehrenamtskarte ist auf einen Zeitraum von 3 Jahren befristet und kann ab einem Mindestalter von 16 Jahren beantragt werden, wenn eine der folgenden Gegebenheiten erfüllt ist: 

  • Besitz einer JuLeiCa
  • Ehrenamtliches Engagement seit 2 Jahren mit 5 Stunden pro Woche (Durchschnitt) oder 250 Stunden pro Jahr

 

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig und kann bei einer der folgenden Voraussetzungen beantragt werden: 

  • Ehrenamtliches Engagement seit 25 Jahren (mit 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr)

 

Weitere Infos zu den Formalitäten, den weiteren Voraussetzungen für eine Beantragung und die Antragstellung selbst, findest du hier

Verlängerung der J-Lizenz

Innerhalb der 4-jährigen Laufzeit einer ÜL-J Lizenz sind 16 Unterrichtseinheiten (UE) an Weiterbildungen zu absolvieren, damit die Jugendleiterlizenz verlängert werden kann.

 

Von diesen 16 UE sind

  • mindestens 8 UE aus überfachlichen Weiterbildungen der BSSJ
  • weitere 8 UE wahlweise aus den Bereichen Sport, Verwaltung oder Überfachlichem

 

Anerkennung

Weiterbildungen aus dem überfachlichen Jugendbereich, die die Bezirke/Gaue durchführen, werden anerkannt, wenn sie vom Landesjugendbüro vorab genehmigt wurden. Wenn du dich dazu entscheidest, eine Fortbildung bei einem externen Institut zu besuchen und diese anrechnen lassen möchtest, informiere dich sicherheitshalber vor der Anmeldung übers Landesjugendbüro, ob das Seminar geeignet ist.

Folgende Einrichtungen bieten Seminare aus dem überfachlichen Jugendbereich an:

  • Bezirks-, Kreis- und Stadtjugendring
  • Jugendbildungsstätte
  • Universitäten
  • VHS
  • Andere Sportverbände

 

Unser Aus- und Weiterbildungsangebot findest du hier

 

Verlängerungsfrist

Eine Verlängerung der Lizenz ist ab dem 1.Oktober des Ablaufjahres möglich. Sende dazu die Nachweise deiner Fortbildungen ans Landesjugendbüro.

Antrag auf Freistellung (zur Vorlage beim Arbeitgeber)

Für dein ehrenamtliches Engagement ist es grundsätzlich möglich, bei deinem Arbeitgeber einen Antrag auf Freistellung zu stellen. Grundlage hierfür ist das zum 1.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Jugendarbeitfreistellung des Freistaates Bayern. Es greift für ehrenamtliche Jugendleiter, die in einem festen Anstellungsverhältnis sind. Hierfür ist es nicht erforderlich, Inhaber einer JuLeiCa zu sein. Das Gesetz definiert, wofür eine Freistellung grundsätzlich möglich ist: 

  • für die Teilnahme an Tagungen & Veranstaltungen zum Zwecke der Aus-und Fortbildung (für die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendleiter)
  • für ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit gemäß §11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Im neuen Gesetz wurde bewusst eine relativ großzügige Auslegung der Bereiche der Jugendarbeit gewählt, um Ehrenamtliche zusätzlich zu motivieren und zu honorieren. Die Tätigkeit kann z. B. auf Jugendbildungsangebote, Freizeitmaßnahmen, internationale Jugendarbeit und vieles mehr angewendet werden. 

 

Wie lange kannst du dich freistellen lassen? 

Pro Jahr kannst du dich für maximal 12 Veranstaltungen freistellen lassen. Anders als früher muss hierfür nicht unbedingt der ganze Kalendertag in Anspruch genommen werden - es sind auch kürzere Zeiträume möglich. 

 

Wie beantragst du eine Freistellung? 

Du reichst den Antrag auf Freistellung mindestens 4 Wochen vor deiner Veranstaltung in Textform (also schriftlich oder per E-Mail) beim Personalbüro deines Arbeitgeber ein. Er gilt automatisch als bewilligt, wenn ihn dein Arbeitgeber nicht bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich mit Begründung ablehnt. Sicherheitshalber empfehlen wir dir, dass du dir auch eine Rückmeldung für einen genehmigten Antrag einholst, um auf Nummer Sicher zu gehen. 

Noch mehr Infos rund ums Thema Freistellung findest du auf der Homepage des BJR

BSSB Shop

Für Siegerehrungen bietet sich unsere Maskottchen „Guschu“ an. Es gibt ihn als Abzeichen oder als kleinen Schlüsselanhänger direkt im BSSB Shop zu kaufen. 

Außerdem bieten wir hier jede Menge Fachbücher an, die du rund ums Training nutzen kannst.

 

Ansprechperson

Lorena Müller

Leitung Landesjugendbüro

Olympia-Schießanlage Hochbrück | Ingolstädter Landstraße 110 | 85748 Garching