Fernwettkampf Guschu-Pokal

Bei diesem Fernwettkampf können sich Schützen der Schülerklasse in der Disziplin Luftgewehr im Vorkampf auf Vereinsebene zum Finale auf Landesebene qualifizieren und um den Guschu-Pokal antreten.

Die Ausschreibung und Meldedatei als Download.

 

Termin: Sonntag, 22. Juni 2025

Austragungsort: Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück

Vorkämpfe

In der Zeit vom 1. Januar bis 30. April 2025 sind vier Ergebnisse in der Disziplin LG zu schießen. Für die Durchführung und Meldung der Wettkämpfe ist der jeweilige Vereinsjugendleiter/ Trainer zuständig. Jeder Verein im BSSB kann beliebig viele Schützen zum Wettkampf Luftgewehr melden. Dabei ist zu beachten, dass jeder Schüler nur für einen Verein starten kann.

Disziplin / Klassen / Schusszahlen

Luftgewehr Schülerklasse A (Jahrgänge 2011 - 2012): 20 Schuss

Luftgewehr Schülerklasse B (Jahrgänge 2013 und jünger): 20 Schuss

Endkampf

Die besten Teilnehmer werden nach der Auswertung der vollständigen Vorkampfergebnisse von der BSSJ zum Endkampf eingeladen. Wer am Endkampf nicht teilnehmen kann, hat sich umgehend abzumelden.

Parallel zum Guschu-Pokal finden die Endkämpfe um den Barbara-Engleder- und den Monika-Karsch-Pokal statt.

Wertung und Preise

Ein Vorschießen oder die Wertung eines anderen Wettkampfes sind ausgeschlossen. Es wird ein Wettkampfprogramm mit 20 Schuss in 10tel-Wertung geschossen. Der Durchgang wird so eingeteilt, dass Schützen mit Doppelstart (3-Stellung, LG) eine Pause von mind. einer Stunde haben.

Die jeweils ersten fünf Platzierten ihrer jeweiligen Klasse erhalten den Guschu-Pokal. Alle Teilnehmer erhalten eine Leistungsurkunde.

Meldeform und Meldeschluss

Die Ergebnisse der vier Vorkämpfe werden über die auf der BSSJ-Website bereitgestellte, vollständig ausgefüllte Excel-Datei gemeldet. Die Anmeldung muss per E-Mail an marisa.goossens@bssb.de erfolgen. Spätester Meldetermin ist der 30. April 2025. Wenn bis dahin keine vier Ergebnisse gemeldet sind, ist eine Teilnahme am Endkampf leider nicht möglich.

Ansprechperson

Marisa Goossens

Stellvertretende Landesjugendleiterin

Allgemeines & Datenschutz

Für die Vorkämpfe sowie für den Endkampf gilt die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes. Der Endkampf wird auf elektronischen Anlagen geschossen. Ein Betreuen ist gemäß der Sportordnung gestattet. Teilnehmer unter 12 Jahren müssen die Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes am Schießstand unaufgefordert vorlegen.

Die BSSJ stellt Stände, Urkunden und Preise. Die darüberhinausgehenden Kosten tragen die Teilnehmer selbst.

Mit der Teilnahme erklärt sich der Schütze bzw. der gesetzliche Vertreter damit einverstanden, dass seine für die Veranstaltung benötigten Daten (Name, Altersklasse, Ergebnis) erfasst und in Papierlisten, Aushängen, Zeitschriften und im Internet veröffentlicht werden. Der Schütze bzw. der gesetzliche Vertreter stimmt zudem zu, dass Bilder von ihm, die im Rahmen der Veranstaltung (z.B. Siegerehrung) entstanden sind, über die Verbandsmedien sowie sonstigen Publikationen des BSSB/BSSJ veröffentlicht werden dürfen.